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Gemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist das von der Pfarrei gewählte Gremium, in dem anstehende Fragen des Pfarreialltags besprochen werden. Die Arbeit geschieht im wesentlichen in den einzelnen Sachausschüssen. Hier werden anstehende Fragen erörtert, Beschlüsse gefasst und in das Gremium des Pfarrgemeinderates eingebracht.

Der Pfarrgemeinderat ist für vier Jahre gewählt.
Die 12. Wahlperiode erstreckt sich von 2010 bis 2014.

Die Mitglieder und ihre Aufgaben

  • Dellermann Jürgen, Pfarrer                                                                                                                           
  • Würker Wolfgang, Neunkirchen, Tel. 09123-81912  Vorsitzender
  • Rochholz Marianne, Rollhofen                                      stellvertr. Vorsitzende
  • Beck Margit , Rollhofen                                                   Schriftführerin und Vorsitzende und Schriftführerin im Ausschuss Soziales und Caritatives
  • Boßler Sonja, Neunkirchen                                           Jugendausschussvorsitzende
  • Ehrenberger Patrik, Rollhofen                                      Schriftführer Ausschuss Liturgie
  • Gramann Hildegard, Neunkirchen                               Leitung Pfarrseniorenkreis
  • Löhr Eva-Maria, Rollhofen                                              Vorsitzende Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
  • Lorenz Dietmar, Rollhofen                                             Vorsitzender Ausschuss Erwachsenenbildung
  • Schieber Wolfgang, Ottensoos                                     Vorsitzender Ausschuss Liturgie
                                                                                                 Vertreter im Dekanatsrat
  • Stockerl Karin, Neunkirchen                                           Schriftführerin Ausschuss Öffentlichkeitsarb.
  • Stammler Johann, Rollhofen                                         Mitglied
  • Staar Siegfried, Neunkirchen                                         Mitglied/Jugendarbeit
  • Wieczorek Ruth, Speikern                                               Schriftführerin Ausschuss Erwachsenenbildg.
  • Wiesinger Hans                                                                Pfarrjugendleiter

Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Die Aufgaben sind PGR sind in § 2 Abs. 3 der "Satzung für die Pfarrgemeinderäte der Katholiken im Erzbistum Bamberg" beschrieben:

  • a) Zusammen mit dem Pfarrer  alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten und  gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
  • b) das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeiter zu aktivieren,
  • c) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und für ihre Befähigung Sorge zu tragen,
  • d) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,
  • e) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich mit aufzubauen und zu fördern,
  • f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen,
  • g) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und  sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
  • h) Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  • i) die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wachzuhalten,
  • j) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern,
  • k) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,
  • l) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen,
  • m) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten,
  • n) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen,
  • o) die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat zu vertreten,
  • p) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse  der Pfarrgemeinde zu unterrichten.

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